Kauf- Verkauf von gebrauchten Yachten ist leider häufig auch mit Ärger und Enttäuschungen verbunden.
Auch bei neuen Yachten stellen wir immer wieder Baumängel und unsaubere Arbeiten fest. Der Käufer ist dann häufig in der Situation bereits in erheblichem Umfang Zahlungen geleistet zu haben. Er hat bei den heutigen Lieferzeiten zum Teil Jahre auf seine Yacht gewartet und stellt bei Ablieferung Transportschäden oder von der Werft zu vertretende Mängel fest. Wer kommt für die Instandsetzungskosten auf, die Transportversicherung, der Hersteller im Ausland oder der Werftvertreter in Deutschland? Häufig ist eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeidbar wenn ein vereidigter Sachverständiger rechtzeitig hinzugezogen wird. Wir beraten Sie, nehmen eine gerichtsbeständige Beweissicherung vor und vertreten Ihre Interessen. Der Erwerb von gebrauchten Yachten ist leider ebenfalls für den gutgläubigen Käufer von Enttäuschungen geprägt. "Gekauft wie besehen" , heißt es dann häufig. Besser ist in jedem Fall vor dem Kauf einen Gutachter hinzuzuziehen, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, sprich, es stellen sich erhebliche Mängel heraus, die verschwiegen wurden oder von deren Kenntnis der Verkäufer nichts gewusst haben will, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten wie Nachbesserung auf Kosten des Verkäufers, Abzug vom Kaufpreis oder Wandlung des Vertrages. Wir empfehlen Ihnen bis zur Probefahrt den Kaufpreis nicht vollständig zu bezahlen, sondern für eventuell auftretende Probleme einen Rückbehalt vorzunehmen. Wir arbeiten im Falle von Schiffsbewertungen als vereidigter Sachverständiger für Gerichte, namhafte Yachtversicherungen und Banken. |
|